Wie verhalte ich mich bei einem Arbeitsunfall?

Wie verhalte ich mich bei einem Arbeitsunfall?

In Deutschland liegt die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle seit Jahren zwischen 850.000 und 950.00 Unfällen pro Jahr. Das ist sicher eine hohe Zahl, auch wenn man es auf die große Zahl der Beschäftigten im Land umlegt. Es kann jeden Tag passieren, dass man bei einem Unfall dabei oder sogar selbst betroffen ist. Bei einem Arbeitsunfall heißt es schnell zu reagieren, um der verletzten Person richtig zu helfen.

Die Rettungskette

Jeder Betrieb hat im Normalfall die notwendigen Bedingungen geschaffen, damit die sogenannte Rettungskette eingehalten werden kann. Zur Rettungskette gehören

  • Sofortmaßnahmen

    Hierzu gehört die Absicherung der Unfallstelle wie das Herbeirufen von Hilfe. Zur Absicherung gehört vor allem die fachmännische Kontrolle laufender Maschinen. Auch sollten weitere eventuell gefährdete Kollegen alarmiert werden.
  • Der Notruf
    Wissen Sie, wo in Ihrem Betrieb die nächste Möglichkeit besteht, einen Notruf abzusetzen? Bei manchen Tätigkeiten kann es sein, dass kein Handy greifbar ist. Wichtig sind folgende Angaben: Was ist geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Wo ist es geschehen? Wer meldet es?
  • Die Erstversorgung/Erste Hilfe des Verletzten übernimmt am besten ein(e) Ersthelfer/in. Befindet sich kein Ersthelfer in der Nähe, muss man in jedem Fall selbst handeln, um den Verletzten zu versorgen. Hierzu ist für jeden ein Erste-Hilfe-Kurs empfehlenswert. Zumindest aber sollten Sie wissen, wo der nächste Verbandskasten zu finden ist. Die Gabe von Medikamenten sollte in jedem Fall dem Arzt überlassen werden.
  • Der Rettungsdienst
    Die Kollegen vom Rettungsdienst übernehmen die weitere Versorgung der verletzten Person und den Transport ins nächste Krankenhaus.

Nach der Erstversorgung

Als nächstes geht es darum, alle zuständigen Stellen zu informieren. Das ist auf jeden Fall zuerst die Führungskraft der verletzten Person. Anschließend müssen die Zeugen und (wenn imstande) die verletzte Person die Führungskraft dabei unterstützen, den Unfallhergang zu klären. Betrieb und Führungskraft sind verpflichtet, den Unfall zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche weitere Unfälle dieser Art zu vermeiden. Wenn der Ausfall des oder der Verletzten mehr als drei Tage dauern wird, ist die Berufsgenossenschaft und das Gewerbeaufsichtsamt zu informieren, bei tödlichen Unfällen oder Unfällen mit vielen Verletzten auch sofort per Telefon oder Email. Aber auch kleinere Unfälle sollen im Betrieb selbst dokumentiert werden.

Als Beschäftigter sind Sie bei Unfällen, die direkt mit Ihrer Tätigkeit in Verbindung stehen, bei der Berufsgenossenschaft versichert. Sie übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Kosten. Das gilt auch für Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle.