Was ist die G26 Untersuchung?
In vielen Berufen gehört das Tragen von Atemschutzgeräten zum Alltag. Atemschutzgeräte schützen vor gefährlichen und gesundheitsschädlichen Stoffen in der Luft oder kommen bei Berufs- und Sporttauchern zum Einsatz.
Sobald Atemschutzgeräte länger als 30 Minuten am Tag getragen werden müssen, ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten bzw. verpflichtend und muss vom Arbeitgeber in die Wege geleitet werden. Die G26 ist als Eignungsprüfung zur Einstellung nur bei Feuerwehrleuten vorgesehen, die im rechtlichen Sinne von jedem Arzt vorgenommen werden darf
Die unterschiedlichen Klassen für die G26 Untersuchung
Man unterscheidet drei verschiedene Klassen von Atemschutzgeräten, die jeweils vom Gewicht und den Unterschieden im Druck beim Ein- und Ausatmen abhängen. Diese Unterscheidung hat auch Einfluss auf den Umfang und die Inhalte der jeweiligen Vorsorge oder Untersuchung. Entsprechend werden die unterschiedlichen Vorsorgemaßnahmen mit G26.1, G26.2 und G26.3 bezeichnet.
- G26.1 bezieht sich auf Geräte bis zu 3 Kg Gewicht und bis zu 5 mbar Atemwiderstand Diese Vorsorgemaßnahme ist meist eine sogenannte Angebotsuntersuchung, deren Durchführung freiwillig ist, jedoch vom Arbeitgeber angeboten werden muss.
- G26.2 bezieht sich auf Geräte bis zu 5 Kg Gewicht und über 5 mbar Atemwiderstand Diese Vorsorgemaßnahme ist verpflichtend und im Arbeitsrecht vorgeschrieben..
- In unserer Praxis wird jedoch nur die G26.3 für die Atemschutzträger der Feuerwehr vorgenommen. Diese betrifft Geräte mit über 5 Kg Gewicht und über 5 mbar Atemwiderstand. Diese Vorsorgemaßnahme ist ebenfalls verpflichtend und im Arbeitsrecht vorgeschrieben.
Für jede arbeitsmedizinische Vorsorge wie auch bei der Eignungsprüfung für die Feuerwehr muss eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung der durchzuführenden Tätigkeiten vorliegen. Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, aber auch der Arbeits- oder Betriebsmediziner ist verpflichtet sich diese Informationen zu beschaffen. Nur mit einer Gefährdungsbeurteilung kann der Mediziner z.B. die jeweilige Früherkennung spezifischer Schädigungen einschätzen und ggf. weitere Maßnahmen für den präventiven Gesundheitsschutz veranlassen. Alle drei Vorsorgemaßnahmen müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, in der Regel alle drei Jahre.
Die Inhalte der G26.2 Vorsorge
Zusätzlich zu den Maßnahmen aus der G26.1 kommen hier ein EKG, ein Sehtest und Hörtest sowie eine Lungenfunktionsprüfung hinzu, die bei Bedarf durch eine Röntgenuntersuchung der Lunge ergänzt wird. Die Dauer liegt zwischen 45 und 60 Minuten. Über 50-jährige müssen diese Untersuchung bereits vor Ablauf von 12 Monaten wiederholen.
Die Inhalte der G26.3 Vorsorge
Das Gewicht dieser Atemgeräte erfordert neben dem EKG, einem Sehtest und Hörtest sowie einer Lungenfunktionsprüfung auch ein Belastungs-EKG (Ergometrie z.B. auf dem Standfahrrad), um die Ausdauer des Arbeitnehmers zu überprüfen. Auch bei der G26.3 haben Arbeitnehmer bis zu 50 Jahren vor Ablauf von 36 Monaten eine Nachuntersuchung durchführen zu lassen, während über 50-jährige vor dem Ablauf eines Jahres wieder zu erscheinen haben.
Die Tauglichkeitsuntersuchung für Taucher
Die Untersuchung zur Tauchtauglichkeit wird von den meisten Tauchschulen und Tauchbasen eingefordert. Für professionelle Taucher ist eine jährliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Untersuchung umfasst wesentlich mehr Punkte als die G26 Untersuchungen und beziehen u.a. auch Fragen nach den Schwimmfähigkeiten und zur mentalen Belastbarkeit mit ein. Da es in Deutschland keine Facharztanerkennung zum Arzt für Tauch- und Überdruckmedizin gibt, kann diese Untersuchung von jedem Arzt vorgenommen werden, der über das nötige Equipment und das nötige “Know-How” verfügt.