Telefonisches Krankschreiben seit 1. Juni nicht mehr möglich
Aufgrund der allgemeinen Corona-Lage und der damit einhergehenden potentiellen Gefährdung von Patienten und des Praxispersonals war es zwischen Oktober 2020 und Ende Mai 2022 möglich, sich am Telefon krank schreiben zu lassen. Diese Regelung ist seit dem 1. Juni aufgehoben worden. Damit ist es wieder nötig, sich beim Arzt persönlich vorzustellen, wenn man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber benötigt.
Bis wann diese AU beim Arbeitgeber vorliegen muss, unterliegt den Regeln des jeweiligen Unternehmens. Oft ist es jedoch der vierte Tag. Wir empfehlen unseren Patienten, dass sie sich beim jeweiligen Vorgesetzten erkundigen, wie die Krankschreibung in der Corona-Zeit gehandhabt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen hat erklärt, dass die Regelung möglicherweise wieder eingeführt wird, wenn das Infektionsgeschehen um Corona sich erneutverschärfen sollte.