Praxis Dr. Andreas Meitinger Aktuelle Neuigkeiten Nutzen Sie die Patientenverfügung
Nutzen Sie die Patientenverfügung

Nutzen Sie die Patientenverfügung

Es kann für jeden Menschen ein Zustand eintreten, in dem er nicht mehr entscheidungsfähig ist. Aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ist er dann nicht mehr in der Lage, über die Art und Weise seiner Behandlung zu bestimmen. Ärzte dürfen eine Person aber laut Gesetz nur dann behandeln, wenn sie der Art der Behandlung zugestimmt hat.

Tritt der Zustand der Entscheidungsunfähigkeit ein, darf ein Vertreter diese Entscheidung treffen. Das gilt jedoch nur, wenn zuvor eine rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt wurde. In Notfällen darf seit 2023 auch der Ehepartner oder Lebenspartner für sechs Monate der medizinischen Behandlung zustimmen oder diese ablehnen. Es ist aber dennoch empfehlenswert, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Empfehlungen, die Ihnen helfen können, eine Patientenverfügung auszufüllen

Machen Sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen zur Patientenverfügung vertraut. Auf der Webseite des Bundesjustizministeriums gibt es eine Broschüre zum Herunterladen, die genaue Auskunft gibt.

Es ist darüber hinaus angebracht, sich selbst Gedanken zu machen. Reflektieren Sie über Ihre eigenen Werte, religiösen Überzeugungen und persönlichen Präferenzen in Bezug auf medizinische Behandlungen. Überlegen Sie, welche Art von Behandlung Sie möchten oder ablehnen würden, falls Sie schwer krank oder im Endstadium einer Krankheit wären. Es kann in jedem Fall hilfreich sein, mit Ihrem Arzt zu sprechen, um Ihre Möglichkeiten besser zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie alle medizinischen Aspekte in Betracht ziehen. Ihr Arzt kann Ihnen auch bei der Ausfüllung der Patientenverfügung behilflich sein.

Schreiben Sie Ihre Wünsche genau und spezifisch auf

Schreiben Sie in der Patientenverfügung Ihre Wünsche und Anweisungen so klar und detailliert wie möglich auf. Überlegen Sie, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wie lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerztherapie, künstliche Ernährung oder Reanimation. In manchen Fällen kann es eintreten, dass sich z.B. bewusstlose Menschen selbst gefährden. Aber schon für das Fixieren im Bett wird die Zustimmung benötigt. Je spezifischer Ihre Anweisungen sind, desto besser können die Ärzte Ihre Wünsche respektieren. Stellen Sie sicher, dass wichtige Personen, wie Ihr Arzt, Ihre Vertrauensperson und nahe Angehörige, Kopien Ihrer Patientenverfügung erhalten. Es ist auch ratsam, eine Kopie an einem zugänglichen Ort aufzubewahren, wie zum Beispiel zu Hause in einem Tresor.

Die Wahl einer Vertrauensperson

Neben der Patientenverfügung ist es auch sinnvoll, eine Vertrauensperson zu wählen, die Ihre Interessen und Wünsche im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit vertreten soll. Wenn Sie keine Patientenverfügung erstellt haben, muss diese Person allerdings eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorweisen können, um Ihre Interessen zu vertreten. Stellen Sie sicher, dass diese Vertrauensperson Ihre Absichten versteht und bereit ist, Ihre Wünsche zu respektieren. Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Das gilt vor allem nach wichtigen Ereignissen wie einer schweren Krankheit, einer Veränderung Ihrer medizinischen Präferenzen oder nach dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters.