Die U-Untersuchungen – Sicherheit und Schutz für Ihr Kind

Die U-Untersuchungen – Sicherheit und Schutz für Ihr Kind

In den sogenannten U-Untersuchungen werden Babies, Kinder und Jugendliche zu festgelegten Zeiten ihrer Entwicklung gründlich vom Arzt untersucht und getestet. Hiermit sollen mögliche Krankheiten, Auffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig erkannt werden. So können sie rechtzeitig behandelt werden bzw. kann Ihr Kind eine entsprechende Förderung und Unterstützung erhalten.

Angeborene Störungen können bei frühzeitiger Entdeckung in ihren Folgen für die Entwicklung des Kindes abgemildert werden. In Bayern ist die Teilnahme an den U-Untersuchungen verpflichtend. Da manche Untersuchungen etwas zeitaufwendig sind, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig einen Termin mit uns auszumachen.

Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen

Die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Das setzt aber meist voraus, dass der jeweilige Zeitraum für die Termine eingehalten wird. Schon kurz nach der Geburt des Kindes erhält die Mutter im Krankenhaus oder von der Hebamme das Kinderuntersuchungsheft in gelber Farbe. Es wird daher häufig auch nur “Das gelbe Heft” genannt. In diesem Heft sind alle Termine aufgelistet, zu denen das Kind untersucht wird. Im Gelben Heft finden Sie auch genau beschrieben, was der Arzt zum jeweiligen Zeitpunkt untersucht.

Da in dem Gelben Heft alle Untersuchungen und Ergebnisse durch den Arzt eingetragen werden, ist es genau wie der Impfpass und der Versicherungsnachweis (Gesundheitskarte) zu jeder Untersuchung mitzubringen. Diese Einträge dienen als Grundlage für mögliche medizinische oder entwicklungsbezogene Entscheidungen zum Wohle des Kindes.

Die ärztlichen Einträge im Gelben Heft unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Nur Sie entscheiden, wem Sie diese Einträge zeigen. In vielen Bundesländern wird z.B. für den Besuch von Kindertagesstätten der Nachweis der Teilnahme an den U-Untersuchungen verlangt. Hierfür enthält das Gelbe Heft eine abtrennbare Nachweiskarte, die dann vorgelegt werden kann.

Die U-Untersuchungen von U3 bis U9 (0 – 6 Jahre)

Die ersten beiden U-Untersuchungen werden meist schon im Krankenhaus vorgenommen, in dem die Geburt erfolgt ist. Sie erfolgen direkt nach der Geburt (U1) und zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag Ihres Kindes. Diese U2 wird allerdings auch von Kinderärzten angeboten. Ab der U3 können Sie die Untersuchungen bei uns in der Praxis durchführen lassen.

 

  • Die U3 Untersuchung (zwischen der 3. und 8. Lebenswoche)
    Der Arzt prüft u.a. den Nabel, die Herz- und Lungenfunktion, den Greif- und Saugreflex und das Hörvermögen. Per Ultraschall wird völlig schmerzlos die Stellung der Hüfte untersucht. Die ersten Impfungen werden besprochen und terminlich vereinbart. Sie sollten nach sechs Wochen bis acht Wochen stattfinden.
  • Die U4 Untersuchung (zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat)
    Der Arzt fragt Sie nach dem Verhalten und möglichen Problemen des Kindes. Er untersucht die körperlichen Fähigkeiten und prüft die Funktion der Organe. Sie erhalten ein Merkblatt mit Hinweisen auf mögliche Gefahren, die sich durch die Beweglichkeit des Kindes ergeben könnten. Die nächsten Impftermine werden besprochen.
  • Die U5 Untersuchung (zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat)
    Der Arzt prüft die körperlichen Fähigkeiten und Motorik des Kindes anhand einiger spielerischer Übungen. Das Hör- und Sehvermögen wird getestet und untersucht, ob das Kind eventuell schielt. Wie bei allen Untersuchungen wird das Kind generell untersucht, gewogen und gemessen.
  • Die U6 Untersuchung (zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat)
    Hierzu gehört wieder eine gründliche Untersuchung und ein Test, ob das Kind schon etwas Feinmotorik mit den Fingern beherrscht. Der Arzt stellt fest, ob das Kind schon krabbelt, ob es gerade sitzen kann und ob es sich beim Hinfallen abstützt. Da sich die ersten Zähnchen zeigen können, wird die Mundhygiene besprochen. Die nächsten Impftermine stehen an.
  • Die U7 Untersuchung (zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, zwei Jahre)
    Neben der gründlichen körperlichen Untersuchung findet der Arzt heraus, wie es um die geistige Entwicklung des Kindes steht. Welche Worte kann es schon sprechen und versteht es kleine Anweisungen? Dazu stehen weitere Impfungen im Raum. Die U7a kann als zusätzliche Untersuchung im Alter von drei Jahren dazukommen. Hier werden die Fortschritte des Kindes gemessen sowie das Hör- und Sehvermögen getestet.
  • Die U8 Untersuchung (zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat, vier Jahre)
    Bei dieser umfassenden Vorsorgeuntersuchung prüft der Arzt neben der körperlichen Gesundheit die motorischen, sprachlichen und sozialen Fähigkeiten des Kindes. Er stellt dem Kind kleine Aufgaben wie das Zeichnen einfacher Formen und befragt Sie nach dem Verhalten im Kindergarten. Dazu wird auch der Milchzahn-Status untersucht. Im Bedarfsfall werden bestimmte Fördermöglichkeiten besprochen.
  • Die U9 Untersuchung (zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, fünf Jahre)
    Diese Untersuchung widmet sich neben der körperlichen Gesundheit und der geistigen Entwicklung dem Thema der Schulreife des Kindes. Dazu wird der Arzt unterschiedliche Übungen mit dem Kind machen, die auch die sprachliche und feinmotorische Entwicklung überprüfen. Dabei werden Sie gemeinsam die möglichen Gefahrenquellen im Alltag des Kindes besprechen. Einige Impfungen sollten in diesem Alter aufgefrischt werden, so z.B. gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten.